AGB

Allgemeines


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hopfenbaugenossenschaft eGen – nachfolgend „Hopfenbaugenossenschaft eGen“ oder Anbieter genannt – und dem Kunde (nachfolgend auch Besteller genannt), welche über die Internetseite www.hopfenbau.at des Anbieters abgeschlossen werden.

Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt Hopfenbaugenossenschaft eGen nicht an, es sei denn, Hopfenbaugenossenschaft eGen hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.


Bestellung und Vertragsschluss


Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an Hopfenbaugenossenschaft eGen zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Hopfenbaugenossenschaft eGen wird den Kunden über den Eingang seiner Bestellung per E-Mail informieren (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch Hopfenbaugenossenschaft eGen dar. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch Hopfenbaugenossenschaft eGen zustande. Die Annahme erfolgt durch eine per E-Mail übersandte Versandbestätigung oder durch Lieferung der Ware. Hopfenbaugenossenschaft eGen kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Angebots des Bestellers annehmen.

Für Übertragungsfehler bei der Fax- oder E-Mail-Bestellung übernimmt Hopfenbaugenossenschaft eGen keine Haftung. Die Vertragsdaten werden von uns in Form der Bestellbestätigung nicht vollständig gespeichert. Auf Nachfrage können wir Ihnen die Bestellbestätigung erneut per E-Mail zukommen lassen.


Preise


Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Dies gilt nicht für Irrtümer, falsch erfasste Produkte und Produktabbildungen. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen österreichischen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei einer Lieferung in andere Länder als Österreich können zusätzliche Steuern, Zölle und/oder Kosten anfallen, die nicht in den Preisen berücksichtigt sind. Diese hat der Besteller zu tragen.
Der Besteller hat zusätzlich die Versandkosten der bestellten Ware nach Maßgabe unserer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Versandbedingungen zu tragen.

Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Die Abgabe der angebotenen Artikel erfolgt nur in begrenzten Mengen und nur solange der Vorrat reicht.


Lieferung und Lieferbedingungen


Lieferungen erfolgen zu den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Versandbedingungen an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Lieferung der Waren ist nicht in alle Länder möglich. Sollte Ihr Land im Bestellprozess nicht aufgeführt sein, so nehmen Sie bitte per E-Mail mit uns Kontakt auf.

Eine Selbstabholung durch den Besteller ist möglich.

Hopfenbaugenossenschaft eGen ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Der Besteller hat lediglich die Versandkosten zu tragen, die im Falle der Gesamtlieferung der bestellten Ware angefallen wären.

Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, ca. 2-5 Werktage.

Sollte die Zustellung der Ware nicht möglich sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Hopfenbaugenossenschaft eGen berechtigt, den ihr dadurch entstandenen und entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, an dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

Weitere Informationen zu den Verpackungs- und Versandkosten entnehmen Sie bitte den Liefer- und Zahlungsangeboten im Bestellprozess.


Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt


Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Hopfenbaugenossenschaft eGen.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend folgendes: Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Anbieter ab. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Anbieters die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.


Zahlungsbedingungen


Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung durch Hopfenbaugenossenschaft eGen zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Zahlungsbedingungen. Zahlungen sind in jedem Falle sofort fällig.

Die Zahlungen werden über den Dienstleister Sofort GmbH - A Klarna Group Company und Pay Pal abgewickelt. Als mögliche Zahlungsarten stehen Ihnen u.a. die Banken (Raiffeisen Bank, Erste Bank Sparkasse,…) und Kreditkarten (Visa, Mastercard) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht.

Die Möglichkeit des Skontoabzugs besteht nicht.

Für den Fall der Nichteinlösung oder Rückgabe einer Lastschrift ermächtigt der Besteller hiermit unwiderruflich seine Bank, Hopfenbaugenossenschaft eGen seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Mögliche Rücklastschriftgebühren, die aus vom Besteller zu vertretenden Gründen Hopfenbaugenossenschaft eGen in Rechnung gestellt wurden, kann Hopfenbaugenossenschaft eGen vom Besteller einfordern.


Gewährleistung


Liegt ein Mangel der bestellten Ware vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.  Ausgenommen sind dabei leichte Schwankungen bezüglich des angegebenen und dem tatsächlichen Gewichtes des Inhalts von Kiloware.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz. Sie müssen uns insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen. Ist die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich Ihr Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.

Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung entstehen.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt folgende Bestimmung:

Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen.


Haftung


Die Hopfenbaugenossenschaft eGen haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der Hopfenbaugenossenschaft eGen bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Hopfenbaugenossenschaft eGen haften nicht weitergehend als Hopfenbaugenossenschaft eGen selbst. Hopfenbaugenossenschaft eGen haftet nicht für die Qualität der Zustellung. Haftungsansprüche können nur gegen den jeweils beauftragten Logistiker geltend gemacht werden. Bruchschäden werden von Hopfenbaugenossenschaft eGen in einer Höhe von maximal 200 Euro versichert. Der Besteller verpflichtet sich, den Inhalt des gelieferten Paketes in Gegenwart des Lieferanten zu überprüfen und Bruchschäden von ihm quittieren zu lassen.

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.